Barrierefreiheit im Klinikum

Die Landes- und Universitätskliniken der Niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) sind barrierefrei, um allen Patientinnen und Patienten einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit setzen die Kliniken konsequent um, damit die Gebäude der Gesundheitseinrichtungen den Anforderungen entsprechen. Schon bei Neu- und Umbauten wird auf eine barrierefreie Planung und Umsetzung größten Wert gelegt.

Hier finden Sie einen Überblick über barrierefreie Parkmöglichkeiten, Zugänge ins Klinikum, zu Toilette-Anlagen oder barrierefreie Wege und Beschilderungen in den Einrichtungen:

StandortAdresse des Klinikums 
 Alter Ziegelweg, 3430 Tulln 
ParkmöglichkeitenBehindertenparkplätzeJA am Besucherparkplatz
   
Weg zum HaupteingangGebäude stufenlos barrierefrei erreichbar

JA

 Barrierefreie Rampe

Nicht erforderlich

 Tastbares Bodenleitsystem an das Bodenleitsystem angeschlossen

JA

   
HaupteingangHaupteingang stufenlos barrierefrei

JA

 Rampe mit entsprechendem Gefälle

nicht erforderlich

 Handläufe vorhanden (bei Rampe, bei Stiegenaufgang)

bei Stiegenaufgang

 Bewegungsflächen vor dem Zugang (mind. 150 cm)

JA

 Mechanische Aufstiegshilfen

nicht erforderlich

   
EingangstürenRollstuhlgerechte Anfahrbereiche vorhanden

JA

 geringer Kraftaufwand zum Öffnen

JA, zum Teil elektrisch

 Türbreiten ausreichend

JA

 Ruftaster in entsprechender Höhe für persönliche Unterstützung

JA, über Gegensprechanlage

   
Gebäude innenBarrierefreier Informationsschalter

JA

 Taktiles Leitsystem zur Hauptinformation

JA

 Taktile Beschilderung von Handläufen

NEIN

 Induktive Höranlage

NEIN

 Gynäkologenstühle weit absenkbar

JA

 Absenkbare Behandlungsliegen

JA

   
Barrierefreie ToilettenBarrierefreies WC

JA, in vielen Bereichen

 Türbreite mindestens 80 cm

JA

 Zugang nur mit Schlüssel (aus hygienischen Gründen)

nicht versperrt

 Kennzeichnung der Toiletten in tastbarer Schrift

NEIN

 Bewegungsflächen ausreichend

JA

 Notruftaster

JA

   
Lift Durchgangslichte von mind. 80 cm

JA

 akustische Ansage, Stockwerkansage

JA

 taktile Bedienungselemente

NEIN

   
AllgemeinesWickeltisch

JA

 Reservierte Warteraumsessel

NEIN

 Video-Gebärdensprach-Dolmetsch

NEIN

 Stock- und Krückenhalter

NEIN

 Zugang für Assistenzhunde

Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

Das Betreten der Krankenanstalt ist grundsätzlich gestattet, muss jedoch als solcher erkennbar sein und darf nur in Begleitung des Hundehalters und in Ausübung der erlernten Tätigkeiten erfolgen.

In folgenden Bereichen ist eine Mitnahme nicht gestattet:

OP, Behandlungsbereiche, Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen und in der Lebensmittelzubereitung.

 Getränkeautomaten

JA

 Snackautomaten

JA