Immer noch eingeschränkte Besucherregelung im Universitätsklinikum Tulln

TULLN – Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt im gesamten Universitätsklinikum Tulln weiterhin eine eingeschränkte Besuchsregelung.

Wie in allen Gesundheitseinrichtungen besteht immer noch eine Maskenpflicht im gesamten Klinikum. Dieser Mund-Nasen-Schutz ist bereits beim Betreten zu tragen.

Im Eingangsbereich findet eine Zugangskontrolle durch unsere Vor-Triage statt (Fiebermessung, kurze Befragung). Sollten Besucher Krankheitssymptome aufweisen, ist ein Besuch leider nicht möglich. Besuche sind täglich von 14.00 – 17.30 Uhr mit folgenden Einschränkungen möglich:

  • Ein Besucher pro Tag pro Patient, Besuchsdauer: maximal 30 Min.
  • Der Mund-Nasen-Schutz ist im Zimmer und am Weg durch das Klinikum zu tragen.
  • Der Besuch beschränkt sich auf das Patientenzimmer. Spaziergänge durch oder gar aus dem Klinikum sind nicht gestattet.
  • Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen des Patientenzimmers
  • Mindestabstand zu Patient und anderen Personen von mind. 1m
  • Auf der Kinderstation, Neonatologie und Geburtshilfe sind Besuche der Eltern von bis zu 2 Std. möglich (einmal täglich).
  • Ausnahmeregelung bei Palliativpatienten: In vorheriger telefonischer Absprache mit der betreffenden Station ist eine längere Anwesenheit möglich.

Terminambulanzen finden wieder statt – Patientinnen und Patienten werden ersucht frühestens 15 Minuten vor dem Termin zu erscheinen, um Personenansammlungen zu vermeiden.

 

MEDIENKONTAKT
Viola Hirschbeck
Universitätsklinikum Tulln
Pressekoordinatorin
Tel.: +43 (0) 2272 / 9004 – 23013
E-Mail: pressekoordination@tulln.lknoe.at